Vorzeitige EInschulung

Unser/ Mein Kind ist noch nicht schulpflichtig. Dennoch soll es eingeschult werden.
Wie ist in diesem Fall vorzugehen?

Kinder, die nach dem 30. Juni im laufenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden, sind sogenannte "Kann-Kinder". Sind Eltern der Ansicht, dass ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, steht es ihnen frei einen schriftlichen Antrag bei ihrer zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleitung wird diesen Antrag dann prüfen, indem sie sich selbst ein Bild vom Kind macht. Zusätzlich wird eine schulärztliche Untersuchung erfolgen. Auf dieser Basis obliegt es der Schulleitung dem Antrag stattzugeben oder diesen begründet abzulehnen. Eine Zustimmung zur vorzeitigen Einschulung erfolgt nur, wenn es sich sicher erwarten lässt, dass das Kind erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten kann. Der Zeitpunkt der Antragszustimmung/-ablehnung ist in der Regel kurz vor den Osterferien. Von einer frühzeitigen Kündigung des KiTa-Platzes ist daher dringend abzuraten!




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