Aufnahmebestätigung/ Ablehnungsbescheid
Sofern Sie Ihr Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden, steht Ihnen ein Schulplatz rechtlich zu. Im Falle eines Antrags auf Besuch einer anderen Grundschule hängt die Aufnahme von den Kapazitäten der jeweiligen Wunschschule ab. Schriftliche Aufnahmebestätigungen bzw. Ablehnungsbescheide werden auf dem Postweg an Sie gesandt, sobald der Anmeldeprozess bei der jeweiligen Grundschule abgeschlossen ist. Dies dauert meist mindestens bis Ende Januar. Zusätzlich zur Aufnahmebestätigung erhalten Sie in unserem Falle eine Einladung zum „Elternabend 0“. Dieser findet normalerweise in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.