Vorschulzeit - Ihr Kind wird schulpflichtig
„Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig.“ (§22 Abs. 1, SchulG)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das Vorschuljahr beginnt jeweils am 01. August in dem Jahr bevor Ihr Kind laut Schulgesetz schulpflichtig ist. Sowohl für Ihr Kind als auch für Sie als Eltern beginnt mit diesem Zeitpunkt ein neuer und bedeutsamer Lebensabschnitt, der viele aufregende, spannende und teilweise verunsichernde Herausforderungen bereithält. Schließlich neigt sich eine vertraute und wohlbehütete (KiTa-)Zeit dem Ende. Daher erfordert es viel Mut und Vertrauen sowohl von Ihnen als Eltern als auch von Ihrem Kind, sich auf dem Weg zum Erwachsenwerden zunehmend voneinander zu lösen, ggf. die vertraute Institution KiTa hinter sich zu lassen und der nächsten Institution, Grundschule, vertrauensvoll entgegenzublicken.
Damit Sie als Eltern der bevorstehenden (Vor-)Schulzeit ihres Kindes möglichst entspannt entgegenblicken können, ist es für uns ein Herzensanliegen, den Übergang in die Grundschule für Sie und insbesondere für Ihr Kind möglichst sanft zu gestalten und auf den bevorstehenden Schuleintritt maximal gut vorzubereiten.
Wie genau wir dieses Vorhaben in die Tat umsetzen, können Sie u.a. unserer Homepage entnehmen. Darüber hinaus findet jedes Jahr kurz vor den Sommerferien, ein vorschulischer Elternabend statt, im Rahmen dessen Sie über den bevorstehenden Einschulungsprozess sowie vorschulische Angebote informiert werden. Eine Einladung dazu erfolgt zu gegebener Zeit auf dem Postweg. Zudem können Sie sämtliche Termine unserer Homepage entnehmen.
Sollten darüber hinaus noch Fragen auftreten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Wir freuen über Ihr Interesse.