Sprachstandserhebung

Eine weitere Maßnahme, um Ihr Kind maximal gut kennenzulernen, ist die vom Schulgesetz her vorgegebene Sprachstandserhebung bei der Schulleitung. Diese findet ergänzend zur schulärztlichen Untersuchung statt und ist  ebenso verpflichtend. Den Termin zur Sprachstandserhebung, die einem spielerischen Kennenlernen gleichkommt, erhalten Sie bei der formalen Schulanmeldung (Datenerfassung). Für den Fall, dass Sie einen Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule gestellt haben, erhalten Sie den Termin zur Sprachstandserhebung von der jeweiligen Wunschschule. Die Sprachstandserhebungen finden meist im Zeitraum Oktober/ November statt.




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