Infos zur "Masken-Pflicht"
1. Welche Art von "Mund-Nasen-Bedeckung" ist zulässig?
An den Schulen gilt die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische oder vergleichbare Maske zu tragen. Möglich sind medizinische Masken (sogenannte einfache OP-Masken) oder Masken ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 (sog. qualifizierte MNB). Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.
2. Wo genau gilt die "Mund-Nasen-Bedeckungspflicht"?
Die "Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht" gilt derzeit innerhalb des gesamten Schulgebäudes. Ausgenommen von dieser Pflicht sind mittlerweile die Außenbereiche des Schulgebäudes. Hierzu zählen beispielsweise Schulhof/ Apfelgarten, Sportplatz. Hier darf sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung bewegt werden sofern ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird. Da die Schüler/innen an der Grundschule Weddingstedt nach wie vor in die Kohorten 1/2 und 3/4 aufgeteilt sind, ist diese Regelung gut einzuhalten.
3. In welcher Zeit gilt die Maskenpflicht?
Unsere Schulzeiten sind von 07:00 bis 16:00 Uhr (inkl. OGT-Betreuung) - dementsprechend gilt die vom Ministerium verordnete "Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht" innerhalb dieser Zeit.
4. Wer muss eine "Mund-Nasen-Bedeckung" tragen?
Jeder, die sich auf dem Schulgelände oder innerhalb des Schulgebäudes zu Schulzeiten aufhält, ist verpflichtet, sich an die vom Ministerium verordnete "Mund-Nasen-Bedckungs-Pflicht" zu halten. Hierzu zählen neben dem Schulpersonal und den Schüler/innen ebenso Eltern/ Erziehungsberechtigte, Abholberechtigte, Handwerker, außerschulische Experten/Besucher, Sportler/innen, Gemeindebüchereimitarbeiter/innen und -besucher/innen, Gemeindemitarbeiter/innen, u.v.m.
Dementsprechend ist es ausschließlich Personen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, das Schulgelände bzw. das Schulgebäude zu betreten. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass man dem Schulgelände/ Schulgebäude verwiesen wird.
Weitere Informationen zur "Maskenpflicht" an den Schulen in Schleswig-Holstein siehe: