Distanzunterricht

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend. Gleichwohl können in Einzelfällen Situationen vorliegen, die einer Teilnahme am Präsenzunterricht entgegenstehen und ein Distanzlernen erforderlich machen. Dies betrifft in erster Linie Schülerinnen und Schüler, die nachweislich der vulnerablen Personengruppe zugehörig sind. In diesem Fall haben Eltern/ Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für ihr Kind zu stellen. Näheres dazu ist dem Hygieneleitfaden im Schuljahr 2021/22 seitens des Ministeriums (siehe Link) zu entnehmen sowie dem beigefügten Informationsblatt für Eltern (siehe unten):

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html

Im Falle einer genehmigten Beurlaubung vom Präsenzunterricht sind wir als Schule organisatorisch und technisch gut in der Lage, ein erfolgreiches Distanzlernen zu ermöglichen. Inwiefern dies an der Grundschule Weddingstedt für Schülerinnen und Schüler sichergestellt wird, ist unserem Distanzlernkonzept zu entnehmen.

Zudem finden Sie auf dieser Seite das vom Ministerium vorgebebene Antragsformular zur Befreiung vom Präsenzunterricht. Im Falle weiterer Fragen wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an unserer Sekretariat.

 




Termine

Weihnachtsferien
Zeugniskonferenzen
Projekttage Gesundheit
2. und 3. SeT- Tag (schulfrei)